TestamentWenn der Erbe zu unbestimmt bezeichnet ist …
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe musste sich mit den Anforderungen an eine wirksame Bezeichnung des Erben durch den Erblasser befassen. Seine Entscheidung ist eindeutig.
So formulierte der Erblasser
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706791
