Fluggastrechte„Kurz vor knapp“ am Gate
Soll es mit dem Flugzeug in den Urlaub gehen, kann es zeitlich schon einmal eng werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In einem besonderen Fall hat nun das Landgericht (LG) Frankfurt entschieden.
Rechtzeitig am Check-In – doch Gate war geschlossen
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706797