Getrenntes EhepaarBeim „Nest-Wechselmodell“ ist die Zweitwohnungssteuer unzulässig
Das Verwaltungsgericht (VG) Weimar hat eine Zweitwohnungssteuersatzung betreffend getrennt lebende Ehepaare für nichtig gehalten.
Getrennt lebende Eltern nutzen Wohnung abwechselnd als Erstwohnsitz
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706790
