GrundsteuerBundesfinanzhof: Bundesmodell ist verfassungskonform
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung am 12.11.2025 entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Bundesländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält.
So sieht es der Bundesfinanzhof
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706825