BundessozialgerichtWegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich
| Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) heute entschieden. |
Vom Wochenendausflug zur Wohnung gefahren und verunglückt
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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255031