Häusliche GewaltGewalt und Todesdrohungen rechtfertigen alleiniges Sorgerecht
| Vom Vater gegen die Mutter der gemeinsamen Kinder verübte häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen können im Einzelfall die Übertragung des Sorgerechts allein auf die Mutter rechtfertigen. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat die Beschwerde des Vaters gegen die Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter daher zurückgewiesen. |
Mutter wurde das alleinige Sorgerecht übertragen
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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255070