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Jan. 2025

Datenschutz-Falle beim HausverkaufWohnraumfotos im Online-Exposé müssen freigegeben sein

Abo-Inhalt17.12.20242 Min. Lesedauer IWW

| Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses. Denn Bilder von bewohnten Räumen sind sog. personenbezogene Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, kann dies Schadenersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einer aktuellen Entscheidung festgestellt. Die Klage eines Ehepaars wegen Verletzung ihrer Privatsphäre hat das LG aber trotzdem abgewiesen. Denn es hatte den Makler selbst ins Haus gelassen, damit die Bilder gemacht werden konnten. |

Doppelhaushälfte sollte verkauft werden

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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255098

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