Gesetzliche UnfallversicherungBSG: Abholen von Arbeitsschlüsseln nach Wochenendausflug kann als versicherter Betriebsweg gelten und Arbeitsunfall begründen
| Verunglückt eine Arbeitnehmerin nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte, kann ein Arbeitsunfall vorliegen. Das hat das BSG entschieden. |
Im konkreten Fall fuhr die Arbeitnehmerin am Unfalltag früh morgens nach einem privaten Wochenendausflug von dort zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz befanden. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die Arbeitnehmerin mit ihrem Pkw und wurde schwer verletzt.
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