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Variable VergütungVerspätete Zielvorgabe: Arbeitnehmer kann Schadenersatzanspruch haben

Abo-Inhalt16.06.20253 Min. Lesedauer IWW

| Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadenersatz statt der Leistung aus. Voraussetzung: Eine nachträgliche Zielvorgabe kann ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. |

Keine Vorgabe individueller Ziele

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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453350

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