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MietwohnungsneubauVermieter: Keine Sonderabschreibung für Ersatzneubauten

Abo-Inhalt17.04.20251132 Min. Lesedauer IWW

| Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die sogenannte Wohnraumoffensive steuerlich gefördert. Eine Sonderabschreibung gemäß Einkommensteuergesetz (hier: § 7b Abs. 1 EStG) ist nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Köln nicht möglich. Allerdings haben die Steuerpflichtigen Revision eingelegt. |

Hintergrund: Für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 % der Bemessungsgrundlage neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden. Einige Voraussetzungen für die Sonderabschreibung im Überblick:

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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383410

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