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Mai 2025

LandwirtKeine nachträgliche Baugenehmigung für Errichtung eines „Portalrahmens“ im Außenbereich

Abo-Inhalt17.04.20252 Min. Lesedauer IWW

| Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat die Klage eines im Nebenerwerb tätigen Landwirts auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen bereits errichten „Portalrahmen“ im Außenbereich abgewiesen. |

Landwirt hatte Bauwerk schon errichtet

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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383332

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