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Mai 2025

FreiberuflichkeitEinkünftequalifizierung bei Arztpraxen: Arbeitsteilung führt nicht zu gewerblichen Einkünften

Abo-Inhalt17.04.20251131 Min. Lesedauer IWW

| Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer ggf. äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. |

Hintergrund: Ärzte und Zahnärzte erzielen aus ihrer freiberuflichen Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach dem Einkommensteuergesetz (hier: § 18 EStG). Dies gilt grundsätzlich auch bei einer Gemeinschaftspraxis.

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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383411

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