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Mai 2025

NachlassverschuldungKein Irrtum bei der Erbschaftsausschlagung

Abo-Inhalt17.04.20253 Min. Lesedauer IWW

| Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. |

Erblasserin verstarb ohne Testament

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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383335

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