MietwohnungsneubauKeine Sonderabschreibung für Vermieter bei Abriss und Neubau
Abo-Inhalt18.11.202588 Min. Lesedauer IWW
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| Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach dem Einkommensteuergesetz (hier: § 7b EStG) ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert, so der Bundesfinanzhof (BFH), eine Vermehrung des Wohnungsbestands. |
Sonderabschreibung möglich
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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631048