BundesgerichtshofVerjährungsbeginn für Bauhandwerkersicherungshypothek
| Die dreijährige Verjährungsfrist des Anspruchs auf Stellen einer Bauhandwerkersicherung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beginnt taggenau mit dem Verlangen des Unternehmers nach Sicherheit. So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH). |
So ist die Verjährung geregelt
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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320654
