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PatientenrechteErste Kopie der Patientenakte für Patienten kostenlos – BGB ist angepasst

Abo-Inhalt13.03.20262 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Stefan Droste, LL.M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

Patienten, die Einsicht in ihre Patientenakte verlangen, haben seit der jüngsten Änderung des § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch darauf, dass die erste Abschrift nun kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Diese neue Regelung stärkt zwar den Patientenschutz, wirft aber sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für die Praxisorganisation viele Fragen auf.

Bis zur Änderung konnten sich Ärzte auf Berufsordnungen berufen

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AUSGABE: AAA 3/2026, S. 16 · ID: 50773093

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