PatientenrechteErste Kopie der Patientenakte für Patienten kostenlos – BGB ist angepasst
Patienten, die Einsicht in ihre Patientenakte verlangen, haben seit der jüngsten Änderung des § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch darauf, dass die erste Abschrift nun kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Diese neue Regelung stärkt zwar den Patientenschutz, wirft aber sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für die Praxisorganisation viele Fragen auf.
Bis zur Änderung konnten sich Ärzte auf Berufsordnungen berufen
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 3/2026, S. 16 · ID: 50773093



