GOÄ- und EBM-Positionen im FokusOrganspende ausbaufähig – Honorarpotenziale für Hausärzte durch Beratung
Seit dem 01.03.2022 besteht für Hausärztinnen und Hausärzte bereits die Möglichkeit, eine Beratung zur Organspende zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzurechnen – auch auf Basis der GOÄ ist eine akzeptierte Abrechnungsoption geschaffen worden. Trotzdem steigen die Zahlen der Organspender in Deutschland nur in sehr überschaubarem Umfang. Mit 985 Spendern im Jahr 2025 waren es – nach einem Tiefststand von 865 Spendern im Jahr 2022 aufgrund der Coronapandemie – nur 32 Spender mehr als im Jahr 2018 (aktuelle Zahlen bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation [DSO], online unter iww.de/s15182).
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 3/2026, S. 10 · ID: 50739852


