SozialleistungenBerufsausbildungsbeihilfe: Wohnen außerhalb des Elternhauses erforderlich
| Auszubildende haben keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie im elterlichen Haushalt wohnen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) NRW entschieden. |
Untermietvertrag reichte nicht
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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320656
