GewaltschutzgesetzWiderspricht die Teilnahme an einer größeren WhatsApp-Gruppe dem Kontaktverbot?
| Ob ein Partner trotz Kontaktverbots nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) an einer WhatsApp-Gruppe teilnehmen darf, der auch seine frühere Lebensgefährtin angehört, hängt von der Größe der Gruppe ab. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. |
Annäherung mittels Fernkommunikationsmitteln untersagt
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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320664