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Feb. 2025

SchadenersatzforderungTrotz Anspruch auf Kita-Platz: Gemeinde haftet nicht für private Betreuungskosten

Abo-Inhalt21.01.20252 Min. Lesedauer IWW

| Eine Gemeinde ist nicht ohne Weiteres zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann. Bevor die Eltern die Kosten für eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder erstattet bekommen, müssen sie vor dem Verwaltungsgericht (VG) auf Zuweisung des Kita-Platzes klagen. Der Anspruch auf Kostenerstattung durch die Gemeinde setzt nämlich voraus, dass alle Rechtsschutzmittel auf Zuteilung eines Kita-Platzes erfolglos ausgeschöpft sind. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Urteil entschieden. Die auf Zahlung von Schadenersatz gerichtete Klage einer jungen Mutter gegen die Stadt Ludwigshafen hat das LG abgewiesen. |

Kita-Platz erst gute zwei Jahre später erhalten

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AUSGABE: WCR 2/2025, S. 0 · ID: 50285800

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