BaumängelBauhandwerkersicherung auch noch nachträglich möglich
| Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat entschieden: Ein Unternehmer kann eine Bauhandwerkersicherung auch verlangen, wenn er nur noch Mängel beseitigen muss. Wird die Sicherheit nicht gestellt, darf er die Mängelbeseitigung verweigern. |
Auftrag mit Mängeln ausgeführt
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AUSGABE: WCR 2/2025, S. 0 · ID: 50285784