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Feb. 2025

VerkehrssicherungspflichtSchadenersatzforderung: Unter einer Laubschicht ist mit Glätte zu rechnen

Abo-Inhalt21.01.20252 Min. Lesedauer IWW

| Öffentliche Wege sind witterungsabhängig und nicht nur in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Fußgänger müssen aber mit Glätte unter vorhandenem Laub rechnen. Das Landgericht (LG) Lübeck sprach einer Frau, die auf Laub ausgerutscht war, ein wegen Mitverschulden gekürztes Schmerzensgeld zu. |

Auf öffentlichem Parkplatz ausgerutscht

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AUSGABE: WCR 2/2025, S. 0 · ID: 50285806

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