MietminderungStreit um Schimmel: Was muss der Vermieter und was der Mieter beweisen?
Bei Streit über Feuchtigkeitsschäden trägt der Vermieter zunächst die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschluss aller gebäudeseitigen Ursachen. Erst wenn feststeht, dass das Gebäude dem technischen Stand bei Errichtung entspricht und keine relevanten Baumängel vorliegen, muss der Mieter beweisen, dass die Schäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Liegen bauliche Besonderheiten vor, die Schimmel begünstigen können (z. B. Wärmebrücken, ältere Fenster), muss der Vermieter zusätzlich nachweisen, dass bei zumutbarem Heiz- und Lüftungsverhalten – zwei- bis dreimal tägliche Stoßlüftung – kein Schimmel entstehen würde. So hat es das Landgericht (LG) Gießen klargestellt.
Mieter minderten Miete wegen Schimmel – Vermieter kündigte fristlos
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AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792193