KindeswohlSorgerechtsrückübertragung trotz Schütteltrauma-Verdacht
| Der Verfahrensbeistand eines Kindes hatte sich dagegen gewandt, dass den Eltern das Sorgerecht wieder übertragen worden war. Denn es bestand der Verdacht, dass sie das Kind geschüttelt hatten. Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG), das das Sorgerecht – nach zwischenzeitlichem Entzug durch das Familiengericht (FamG) – wiederhergestellt hatte. |
Eltern verursachten beim Kind mutmaßlich ein Schleudertrauma
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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453289