SanktionenSoldaten und Ehebruch
| Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden: Die Beteiligung eines Soldaten am Ehebruch zulasten eines anderen Soldaten kann disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529530