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Öffentliches RechtWenn aus Kameraden Rivalen werden: Ehebruch hat disziplinarische Folgen

01.09.2025118 Min. Lesedauer IWW

| Beteiligt sich ein Soldat am Ehebruch zulasten eines Kameraden, kann dies disziplinarrechtlich sanktioniert werden. Das hat das BVerwG entschieden (22.1.25, 2 WD 14.24, Abruf-Nr. 248663). |

Ein Hauptfeldwebel begann eine intime Beziehung mit der Ehefrau eines Kameraden, nachdem dieser vorübergehend ausgezogen war. Die Affäre endete nach wenigen Wochen. Die Ehe des Kameraden zerbrach. Das Truppendienstgericht verhängte ein Beförderungsverbot und eine Bezügekürzung gegen den Hauptfeldwebel. Das BVerwG bestätigte die Entscheidung, reduzierte jedoch die Dauer der Bezügekürzung.

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AUSGABE: FK 10/2025, S. 163 · ID: 50455549

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