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Okt. 2025

Blitzlicht MandatspraxisAb wann wird eine Ausbildungsvergütung beim Unterhalt berücksichtigt?

22.09.202584 Min. Lesedauer IWW

| Nimmt ein Kind eine Ausbildung auf und erhält Ausbildungsvergütung, ist fraglich, ab wann dies gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen in Gänze zu berücksichtigen ist. |

Beispiel

Die unterhaltsberechtigte Tochter T nimmt Anfang September eines Jahres eine Ausbildung auf und erhält Ausbildungsvergütung. Diese wird aber erstmalig am 30. September des betreffenden Jahres ausgezahlt. Ihr Anwalt A meint, die Ausbildungsvergütung sei erst ab Oktober des betreffenden Jahres zu berücksichtigen. Zu Recht?

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AUSGABE: FK 10/2025, S. 165 · ID: 50519308

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