BeweisrechtHeimlich erstellte Tonaufnahmen sind in Kindschaftssachen nicht immer verwertbar
| Werden heimlich erstellte Tonaufnahmen zu Beweiszwecken verwertet, ist zwischen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und den Interessen abzuwägen, die durch Tonaufnahmen geschützt werden sollen (OLG Saarbrücken 26.7.24, 6 UF 46/24, Abruf-Nr. 249939). |
Bei der Abwägung ist u. a. Folgendes einzustellen:
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AUSGABE: FK 10/2025, S. 164 · ID: 50513378