Öffentlicher DienstAm Ehebruch beteiligt = Disziplinarmaßnahme!
| Die Beteiligung eines Soldaten am Ehebruch zulasten eines anderen Soldaten kann disziplinarrechtliche Konsequenzen haben. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 7/2025, S. 115 · ID: 50459216