BetriebsratDie Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten
| Der Betriebsrat (BR) kann vom ArbG eine Freistellung von Anwaltskosten für die außer- und gerichtliche Durchsetzung von Rechten verlangen. Dies gilt auch, wenn der Beschluss, mit dem er den Anwalt beauftragt hat, zunächst unwirksam war. Voraussetzung ist, dass in einem späteren ordnungsgemäß gefassten Beschluss dieser Beauftragung ausdrücklich zugestimmt wird. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 7/2025, S. 116 · ID: 50459335