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UmsatzsteuerAnwaltshonorar von Dritten und eine unentgeltliche Beratung wird steuerpflichtig

Abo-Inhalt20.03.20264 Min. LesedauerVon Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke, Bielefeld

Grundsätzlich werden nach deutschem Umsatzsteuerrecht nur entgeltliche Leistungen besteuert. Der EuGH hat in einem Urteil zum bulgarischen Steuerrecht entschieden, dass hierzu auch solche Fälle gehören, in denen ein Anwalt unentgeltliche Dienstleistungen an seinen Mandanten erbringt, im Erfolgsfall jedoch ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindesthonorar von der unterlegenen Partei gezahlt wird. Der Beitrag erläutert, welche Konsequenzen sich für das deutsche Umsatzsteuerrecht ergeben.

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AUSGABE: PFB 4/2026, S. 88 · ID: 50665449

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