(Kein) SchadenersatzPatient haftet nicht für eine Beschädigung des Zahnarztstuhls
Ein Mann suchte im Jahr 2024 eine Zahnarztpraxis auf und nahm im Behandlungszimmer auf dem Behandlungsstuhl Platz. Als sich der Patient auf dem Stuhl bewegte, war ein Knacken im Stuhl zu hören. „Nicht sein Problem“, urteilte das Amtsgericht (AG) München.
Arzt: Patient zwei Meter groß und ungeschickt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792196