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DienstwagenbesteuerungNicht alle selbst getragenen Kosten mindern den geldwerten Vorteil

Abo-Inhalt17.12.20242 Min. Lesedauer IWW

| Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regel erfasst wären. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. |

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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255129

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