SchriftformerfordernisNebenkostenvorauszahlungen können nicht mündlich erhöht werden
| Vereinbaren Vermieter und Mieter mündlich, die Nebenkostenvorauszahlungen zu erhöhen, ist dies unwirksam. So sieht es der Bundesgerichtshof (BGH). |
Mietvertragsparteien beschlossen mündlich, die Vorauszahlungen zu erhöhen
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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529565