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WaffenrechtNach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall: Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein

Abo-Inhalt20.10.2025147 Min. Lesedauer IWW

| Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins – unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden. |

Jäger verursachte hohen Schaden

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AUSGABE: WCR 11/2025, S. 0 · ID: 50587588

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