BenachteiligungsverbotMieterdiskriminierung kann teuer werden!
| Das Landgericht (LG) Berlin II hat eine Wohnungsbaugesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 Euro wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verurteilt. Die Vermieterin habe den Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert. |
Mieter war auf Rollstuhl angewiesen
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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255074