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Erhebliche PflichtverletzungKündigung: Oberarzt ließ 16-jährigen Sohn im OP assistieren

Abo-Inhalt21.01.20253 Min. Lesedauer IWW

| Ein leitender Oberarzt, der seinen 16-jährigen Sohn Tätigkeiten während der OP durchführen lässt, kann dafür auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. So entschied es das Arbeitsgericht (ArbG) Paderborn. |

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 2/2025, S. 0 · ID: 50285781

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