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Multiple SkleroseKrankenkasse muss Neurostimulationsanzug nicht bezahlen

Abo-Inhalt10.09.2025164 Min. Lesedauer IWW

| Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Einen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose (MS) muss die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht übernehmen. |

Therapieansätze halfen nicht

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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529570

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