Multiple SkleroseKrankenkasse muss Neurostimulationsanzug nicht bezahlen
| Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Einen Ganzkörper-Neurostimulationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose (MS) muss die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht übernehmen. |
Therapieansätze halfen nicht
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529570