ArbeitgeberKosten für einen Parkplatz mindern nicht den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen
Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Parkplatz am Arbeitsort, auf dem er seinen Firmenwagen abstellt, mindert diese Zahlung nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenbesteuerung. So lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706828
