HaftungsfrageKeine Räum- und Streupflicht bei vereinzelten Glättestellen auf Betriebsgelände
„Der nächste Winter kommt bestimmt.“ Und damit wird es auch wieder Streit um Räum- und Streupflichten sowie sich daraus ergebenden Haftungsfragen geben. In einer wichtigen Entscheidung hat das Amtsgericht (AG) München die dabei anzulegenden Maßstäbe klargestellt.
LKW-Fahrer stürzte auf Betriebsgelände
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792201