MobilfunkvertragHandy-Verkäufer ist für Tarif-Bundle nicht verantwortlich
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrags und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet der Handy-Verkäufer nicht für allein den Mobilfunkvertrag betreffende Servicebedingungen. Nicht der Handy-Verkäufer, sondern der Mobilfunkanbieter sei Verwender dieser Bedingungen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
So verkaufte die Beklagte Handys
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AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792197