PersönlichkeitsrechtsverletzungFür Arbeitgeber teuer: permanente Videoüberwachung des Arbeitnehmers
Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu aller Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über 22 Monate trotz Widerspruch des betroffenen Arbeitnehmers ist eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Dies rechtfertigt eine Geldentschädigung. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm.
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706826
