DS-GVOFinanzamt darf Mietverträge anfordern
| Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) darf das Finanzamt einen Steuerpflichtigen auch unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorlage der Mietverträge zum Zwecke der Prüfung der in der Steuererklärung gemachten Angaben auffordern. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 2/2025, S. 0 · ID: 50285836