SchadenersatzforderungFehlbestellung: Die „seitenverkehrte“ Duschkabine
| Wer trägt den Schaden, wenn ein Kunde im Internet eine Duschkabine bestellt und den Händler mit dem Aufbau beauftragt, die Kabine sich aber nicht wunschgemäß aufbauen lässt, weil sie „seitenverkehrt“ bestellt wurde? Das Amtsgericht (AG) München hat dazu eine klare Meinung. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255121