VertragsirrtumTrotz „Klick“ kein Vertrag
Abo-Inhalt18.11.202562 Min. Lesedauer IWW
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| Ein Kieferorthopäde kann keine Honorarforderung geltend machen, wenn der Vertrag mit ihm irrtümlich durch eine Freundin der Patientin in Brasilien abgeschlossen wurde. Diese interessante Konstellation entschied nun das Amtsgericht (AG) München. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631027