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WerbungskostenEntfernungspauschale: Wann ist die tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke ansetzbar?

Abo-Inhalt17.12.20242 Min. Lesedauer IWW

| Grundsätzlich kann die Entfernungspauschale nur für die kürzeste Entfernung beansprucht werden. Etwas anderes gilt aber, wenn eine andere Verbindung offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 Einkommensteuergesetz (EstG)). Wann dies der Fall ist, musste jüngst das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entscheiden. |

Hintergrund: Für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte können Steuerpflichtige die Entfernungspauschale steuermindernd als Werbungskosten ansetzen. Für 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale i. H. von 0,38 Euro.

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AUSGABE: WCR 1/2025, S. 0 · ID: 50255126

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