LadenöffnungszeitenDas nächste Weihnachtsfest kommt bestimmt: Sonntagsverkauf von Christbaumschmuck im Gartenmarkt
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Der sonntägliche Verkauf von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt verstößt nicht gegen das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383413