ErbschaftsteuerBestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten und Freibeträge für Enkelkinder
| Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Im Gegenzug sind jedoch die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen. In einem weiteren Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) Folgendes klargestellt: Verzichtet ein Kind gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, hat dieser Verzicht nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils die Enkel des Erblassers den Freibetrag i. H. von 400.000 Euro erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur einen Freibetrag i. H. von 200.000 Euro. |
Urteil 1: Bestattungskosten bei Sterbegeldversicherung
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AUSGABE: WCR 3/2025, S. 0 · ID: 50320672
