StraßenverkehrsgefährdungBeim Augenblicksversagen liegt keine Rücksichtslosigkeit vor
Rücksichtslosigkeit kann in den Fällen des sog. Augenblicksversagens, der bloßen Unaufmerksamkeit oder der auf menschlichem Versagen beruhenden irrigen Beurteilung einer Verkehrslage nicht angenommen werden. So entschied es das Amtsgericht (AG) Dülmen.
Staatsanwaltschaft: Fahrerlaubnis soll entzogen werden
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AUSGABE: WCR 3/2026, S. 0 · ID: 50706822
