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ÜberzahlungBeamte sind (nur) anlassbezogen zur Überprüfung von Besoldungsmitteilungen verpflichtet

Abo-Inhalt17.04.20252 Min. Lesedauer IWW

| Zu den Dienstpflichten eines Beamten zählt, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Pflichtverletzungen sind jedoch nur bei Vorsatz disziplinarwürdig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. |

Beamtin erhielt mehr Sold als ihr zustand

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AUSGABE: WCR 5/2025, S. 0 · ID: 50383288

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